Wann kommt es zu einer Stichwahl?
Am Sonntag, 22. März 2026, findet die Landratsstichwahl statt. Zu einer Stichwahl kommt es, wenn im ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat. Dann treten die beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen noch einmal gegeneinander an.
Wer kann bei einer Stichwahl wählen?
Stimmberechtigt bist du bei der Stichwahl, wenn du bereits für die erste Wahl stimmberechtigt warst und dein Wahlrecht seitdem nicht verloren hast. Eine neue Wahlbenachrichtigung gibt es für die Stichwahl in der Regel nicht.
Wie kann ich bei einer Stichwahl wählen?
Wenn du im Wahllokal abstimmen möchtest, solltest du deine bisherige Wahlbenachrichtigung möglichst mitbringen. Darauf steht auch, in welchem Wahllokal du wählen kannst. Falls du sie nicht mehr hast, ist das aber kein Ausschlussgrund. Wichtig ist vor allem, dass du im Wählerverzeichnis eingetragen bist. Nimm am besten vorsorglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Kann ich auch per Briefwahl abstimmen?
Du kannst auch per Briefwahl abstimmen. Dafür brauchst du einen Wahlschein, den du bei deiner Gemeinde beantragen musst. Wenn du schon bei der ersten Wahl angegeben hast, dass du die Briefwahl auch für eine mögliche Stichwahl nutzen möchtest, bekommst du die Unterlagen in der Regel automatisch. Andernfalls musst du sie für die Stichwahl neu beantragen.
Den Antrag auf Briefwahl kannst du schriftlich oder persönlich bei deiner Gemeinde stellen, meist auch per E-Mail oder Fax, aber nicht telefonisch. Dafür werden in der Regel mindestens Vorname, Nachname, Geburtsdatum und deine vollständige Anschrift benötigt.
Wichtig sind die Fristen: Die Briefwahlunterlagen kannst du grundsätzlich bis Freitag, 20. März 2026, 15 Uhr beantragen. Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung, ist das noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Dein Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 22. März 2026, bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Entscheidend ist also nicht der Poststempel, sondern dass der Brief rechtzeitig ankommt.
Wenn du unsicher bist, welches Wahllokal für dich zuständig ist oder wie du die Briefwahl beantragen kannst, wende dich am besten direkt an das Wahlamt deiner Gemeinde. Dort bekommst du auch Informationen zu Online-Anträgen, Öffnungszeiten und barrierefreien Angeboten.
Falls du weitere Fragen zur Stichwahl hast, kannst du dich gerne an das Grüne Büro wenden. Wir helfen gerne weiter.